Ausländer, die ihren festen
Wohnsitz nicht in Spanien haben, dürfen ihre Fahrzeuge mit ausländischem
Kennzeichen 183 Tage pro Kalenderjahr auf Mallorca fahren. Nach Ablauf
dieses Zeitraumes hat das Fahrzeug entweder Spanien zu verlassen, oder
es muss in Spanien zugelassen und mit spanischen Kennzeichen versehen
werden. Ausländer, die in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen,
dürfen ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung
keine Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen fahren - in diesem
Fall ist nach Erteilung der "Residencia" das Fahrzeug in Spanien
zuzulassen.
Da sich die Vorschriften in Bezug auf die Zulassung von ausländischen
Fahrzeugen in Spanien und die dafür erforderlichen Dokumente häufig
ändern, ist zu empfehlen, dass sich Fahrzeugbesitzer unmittelbar
vor der Zulassung ihres Autos oder Motorrades in Spanien über die
erforderlichen Schritte informieren. Sobald ein Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung
in Spanien erhält, hat er die Verpflichtung, seinen ausländischen
Führerschein in Spanien registrieren zu lassen oder ihn gegen einen
spanischen Führerschein auszutauschen. Zuständig für diese
Bearbeitung ist die Verkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico).
Sämtliche Behördengänge können durch den Bürger
selbst vorgenommen werden - oder bei entsprechenden Unternehmen (Beratungsbüros,
Gestorías) in Auftrag gegeben werden.
WICHTIGER HINWEIS:
Die hier aufgeführten Informationen über die gesetzlichen Vorschriften
gelten zum Zeitpunkt Dezember 2000. Änderungen der bestehenden Vorschriften
können jederzeit und ohne Vorankündigung in Kraft treten.
In Spanien ist jedes private Abschleppen verboten, d.h. wenn Ihr
Auto sich nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegt, müssen Sie eine
"Grua", einen Abschleppwagen hinzu rufen.
Wenn Sie bei Ihrer Versicherung in Spanien oder in Deutschland gegen
solche Pannen versichert sind, sollten Sie die sofort anrufen, als ADAC-Schutzbrief-Versicherte
haben wir selber mit dem deutschen Automobilclub schlechte Erfahrungen gemacht.
Rufen Sie Ihre Versicherung oder Werksvertretung wegen des Abschleppens
an - Verlangen Sie die Abschlepptarife, bevor Sie sich an den Haken legen
lassen. Alle Leistungen müssen detailliert angegeben sein. - Bei Zweifeln
rufen Sie die Guardia Civil-Traffico oder Polizei.
Erwähnt werden muss noch, dass die Preise fürs Abschleppen
beim falschen Parken oder Überschreiten der Parkzeit in kontrollierten
Bereichen wesentlich höher liegen, weil die Abschleppunternehmen den
Ayuntamientos eine hohe Gebühr für das Abschlepprecht zahlen müssen.
Oft werden beim Abschleppen in der Stadt die Grenzen des Erlaubten überschritten,
wer klagt, gewinnt oft. Aber - bis Ende der Klage erhält man - widerrechtlich
- sein Auto nicht. Da verzichtet man besser auf den Gang zum
Gericht!
Wenn Sie mit Ihrem Leihwagen liegen bleiben, rufen Sie am besten die
Mietwagenfirma an, um zu erfahren, wie Sie sich verhalten sollen.
Falls Sie mit dem eigenen Fahrzeug eine Panne haben, rufen Sie entweder
den RACE (Automobilclub von Spanien) in Palma unter 971 715140 oder als
ADAC-Mitglied den deutschsprachigen Notrufdienst des ADAC in Barcelona unter
93 - 4787878 (ganzjährig). Falls Sie sich in der Nähe einer
Notrufsäule befinden, drücken Sie einfach den Pannen- oder Unfallknopf
und rufen damit automatisch den Pannenhilfsdienst oder einen Krankenwagen.
Quelle: Ratgeber Mallorca, Alfred Friedrich 7 bis
7 Freizeitverlag,
e-mail:info@berlin7bis7.de
In der Hauptsaison bevölkern zusätzlich zu den einheimischen
Fahrzeugen noch rund täglich 30.000 Leihwagen die Straßen und
tragen so zu einer entsprechend hohen Verkehrsdichte bei. Der Mallorquiner
zieht auf der Autopista in der Freizeit eher gemächlich dahin, reagiert
als Berufsfahrer allerdings schon gereizt, wenn Sie vor ihm gemütlich
auf engen Land- oder Passstraßen zuckeln und er zeitgestreßt
an Ihrer Stoßstange kleben muss. Also - lieber mal rechts ran
und die Eiligen vorbeilassen.
In Palma sollten Sie sowenig wie möglich fahren, denn die Verkehrsdichte
ist die größte in ganz Spanien. Bedenken Sie bitte, dass die
Insulaner beim Abbiegen nicht immer den Blinker einschalten (obwohl dies
selbst zum Überholen vorgeschrieben ist), dass ein Zebrastreifen für
Fußgänger noch lange kein Freibrief ist und dass der Spanier
insgesamt wenig Respekt vor Ampeln und der Straßenverkehrsordnung
hat. Wer hier bereits bei Gelb bremst, muss damit rechnen, dass der
Einheimische noch bei Rot an ihm vorbei braust oder hinten aufsitzt. Also,
beim Bremsen auf jeden Fall auch den Rückspiegel im Auge behalten!
Wenn sich aus einem geöffneten Fahrerfenster der Arm eines Vordermanns
zeigt, seien Sie auf jeden Fall auf der Hut: Hier wird lässig angezeigt,
dass man links oder rechts abbiegen wird. Auch Motorradfahrer geben z. B.
durch hochgehobenen linken Arm (der im rechten Winkel gehalten wird) an,
dass sie rechts abbiegen wollen. Also, da ist schon einiges gewöhnungsbedürftig.
Ganz wichtig: Es gibt jede Menge Kreisverkehr
(auch auf dem Land), der für Zügigkeit sorgt. Vorfahrt hat immer
das Fahrzeug, das sich bereits im Kreis befindet (Ausnahmen werden durch
Zeichen oder Ampeln geregelt).
Achten Sie darauf, dass Sie und Ihre Mitfahrer angeschnallt sind, die Geschwindigkeitsbegrenzungen
einhalten (Stadtverkehr 50, Landstraßen 90 km/h, Autobahnen 120 km/h)
und keine durchgezogenen weißen Linien überfahren. Die Policia
ist äußerst wachsam, und die Strafen sind wesentlich höher
als in Deutschland.
Auch die Alkoholkontrollen sind gegenüber früher verstärkt
worden - bei mehr als 0,5 Promille gibt's Ärger! Und: Abschleppen mit
Privatwagen ist streng verboten! Sicherheitsgurte anlegen ein Muss.
Übrigens: Radfahren auf Mallorca ist "in". Sie werden es an vielen Radler-Gruppen merken, die sich
auf den Straßen (vor allem auf Gebirgsstrecken) manchmal breiter machen,
als Ihnen lieb ist. Überholen Sie nur, wenn Sie wirklich freie Sicht
haben und rechnen Sie notfalls mit einem "Ausscherer".
Quelle: Ratgeber Mallorca, Alfred Friedrich 7 bis
7 Freizeitverlag,
e-mail:info@berlin7bis7.de