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Krankenkassen
 
  
 
Alle diejenigen, die sich einmal entschlossen haben, dem kalten Deutschland den Rücken zu kehren und das Leben auf Mallorca in angenehmerer Weise fortzusetzen, werden, nachdem die Hürden des Hauskaufs oder -baus endlich genommen sind, feststellen, dass da noch einige Dinge sind, die man vorher vielleicht nicht so genau in Augenschein genommen hat.
So z. B. das Thema der privaten Krankenversicherung (KV).
Ist man erst einmal übergesiedelt, muss man dann damit rechnen, aus der privaten deutschen KV ausgesteuert zu werden, da diese normalerweise nur von Personen in Anspruch genommen werden kann, die sich zeitweise, das heißt als Touristen, im Ausland befinden. Bei dauerhaftem Aufenthalt entfällt gemäß den Vertragsbedingungen - wenn nichts anderes vorgesehen ist - der Versicherungsschutz. Kein Problem, solange man unter 65 Jahren alt (hier ist bei den meisten spanischen Versicherungen Aufnahmestop) und einigermaßen gesund ist (Versichert wird in der Regel bis zum Lebensende).


Auch hier in Spanien kann man sich privat krankenversichern und das sogar zu Tarifsätzen, zu denen in Deutschland oft nur eine Zusatzversicherung zu haben ist. Da es verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Versicherungsformen gibt, sollte in jedem Fall vor Abschluss fachlicher Rat von autorisierten Repräsentanten der hiesigen Gesellschaften eingeholt werden. Der größte Unterschied der angebotenen Produkte spanischer Gesellschaften liegt noch nicht einmal in der Höhe der Prämien - diese liegen aus Konkurrenzgründen auf einem ziemlich einheitlichen Niveau - sondern in der freien und vorgeschriebenen Wahl der Ärzte und Krankenhäuser. Hier sollte der Antragsteller genau wissen, auf welche medizinische Versorgung er Wert legt - eine Auflistung von ambulanten und stationären Einrichtungen zu haben, deren Inanspruchnahme zwingend vorgeschrieben ist und keine Ausnahmen zulässt, aber auch ohne Vorkasse und Selbstbeteiligungen oder aber der absolut freien Wahl des Privatmediziners und Krankenhauses - in einigen Fällen weltweit - mit Vorleistung und Selbstbehalt.

Im Vergleich zum Leistungskatalog, den man aus Deutschland kennt, gibt es hier einige Unterschiede, die erwähnenswert sind. So tragen spanische Privatversicherungen z. B. keine Kosten für Medikamente (es sei denn bei Hospitalaufenthalt); es werden keine Brillen oder Prothesen erstattet sowie keine Kuraufenthalte. Bei einigen wenigen Behandlungsmethoden gibt es unterschiedliche Normen der Rückerstattung bei den einzelnen Gesellschaften. Was Medikamente, Brillen etc. anbetrifft, ist zu sagen, dass die Kosten hierzulande weitaus niedriger sind als in der ehemaligen Heimat und in einigen Fällen die dortige Selbstbeteiligung ausmachen. Auch die Absicherung im Dentalbereich ist nicht so umfassend wie gewohnt, die meisten Gesellschaften bieten lediglich eine Grundversorgung an, die den Zahnersatz nicht mit einschließt. Doch auch hier muss erwähnt werden, dass auf Mallorca tätige Zahnmediziner andere Honorarvorstellungen haben als in nördlichen Gefilden und vor allem die Laborkosten geringer ausfallen. Die private medizinische Versorgung in Spanien ist im allgemeinen als gut zu bezeichnen, auch durch die Niederlassung vieler deutscher Ärzte, durch die gewährleistet ist, dass eventuelle Sprachprobleme gar nicht erst auftreten.


Der Autor dieses Textes ist:
Gerd Jülich,
Deutscher Versicherungskaufmann, Lluc & Jülich Correduria de Seguros S.L., Versicherungsmakler.
Büroadresse: Cas Saboners, s/n, Complejo Maganova, Local 5, Centro Comercial Caprabo in 07181 Palmanova-Calvia.,
Tel: 971 13 50 77, Fax: 971 68 11 97.



 
   

Versicherungsschutz für Ausländer:
Wer in Deutschland einer Pflichtversicherung angehört (z.B. Barmer Ersatzkasse, KKH, AOK, IKK ect.) hat in Spanien mit dem Berechtigungsschein E 111, den ihm seine Heimatkasse ausstellt, Anspruch auf freie Heilfürsorge im System der Seguridad Social.
Anders als in Deutschland existiert keine allgemeine freie Arztwahl. Der E 111-Schein berechtigt nur zu einer Behandlung in dem zuständigen Centro de Salud. Hier wird entschieden, ob ein weiterer Spezialist oder ein Krankenhaus aufgesucht werden muss. Hat jemand eine chronische Krankheit, und möchte die an seinem Urlaubsort weiter behandelt wissen, sollte er sich in Deutschland von seiner Kasse den E 112-Auslandskrankenschein geben lassen. Damit erspart er sich Laufereien und kann sich gleich vom äquivalenten Spezialisten behandeln lassen.

Ist jemand in Deutschland privat versichert oder hat eine Reiseversicherung, so werden in der Regel die ärztlichen und medizinischen Leistungen aller spanischer und deutscher Ärzte hier erstattet. Dazu muss im ambulanten Bereich der Patient gegen Rechnung in Vorkasse gehen. Im privaten Krankenhausbereich werden die privaten Versicherungskarten deutscher Versicherer in der Regel akzeptiert. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In Anlehnung an das amerikanische Gesundheitswesen ist die Preisgestaltung der medizinischen Leistung frei. Ein allgemeinmedizinische Behandlung kostet ca. 50 Euro, Spezialisten verlangen ca. 75 Euro. Zusätzlich werden Sonderleistungen -apparative und operative Diagnostik - extra berechnet.

  
 
Wichtig: Deutsche gesetzliche Krankenkassen sind nicht mehr verpflichtet privatärztliche Leistungen im Ausland zu erstatten - bei Wohlwollen erfolgt eine Teilerstattung. Kein deutscher Arzt auf Mallorca ist der Seguridad social angeschlossen. Alle deutsche Ärzte praktizieren als Privatärzte.


  
 
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