Alle diejenigen, die sich einmal entschlossen haben, dem kalten Deutschland
den Rücken zu kehren und das Leben auf Mallorca in angenehmerer Weise
fortzusetzen, werden, nachdem die Hürden des Hauskaufs oder -baus endlich
genommen sind, feststellen, dass da noch einige Dinge sind, die man vorher
vielleicht nicht so genau in Augenschein genommen hat.
So z. B. das Thema der privaten Krankenversicherung (KV).
Ist man erst einmal übergesiedelt, muss man dann damit rechnen, aus
der privaten deutschen KV ausgesteuert zu werden, da diese normalerweise
nur von Personen in Anspruch genommen werden kann, die sich zeitweise, das
heißt als Touristen, im Ausland befinden. Bei dauerhaftem Aufenthalt entfällt
gemäß den Vertragsbedingungen - wenn nichts anderes vorgesehen ist
- der Versicherungsschutz. Kein Problem, solange man unter 65 Jahren alt
(hier ist bei den meisten spanischen Versicherungen Aufnahmestop) und einigermaßen
gesund ist (Versichert wird in der Regel bis zum Lebensende).
Auch hier in Spanien kann man sich privat krankenversichern und das
sogar zu Tarifsätzen, zu denen in Deutschland oft nur eine Zusatzversicherung
zu haben ist. Da es verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Versicherungsformen
gibt, sollte in jedem Fall vor Abschluss fachlicher Rat von autorisierten
Repräsentanten der hiesigen Gesellschaften eingeholt werden. Der größte
Unterschied der angebotenen Produkte spanischer Gesellschaften liegt noch
nicht einmal in der Höhe der Prämien - diese liegen aus Konkurrenzgründen
auf einem ziemlich einheitlichen Niveau - sondern in der freien und vorgeschriebenen
Wahl der Ärzte und Krankenhäuser. Hier sollte der Antragsteller
genau wissen, auf welche medizinische Versorgung er Wert legt - eine Auflistung
von ambulanten und stationären Einrichtungen zu haben, deren Inanspruchnahme
zwingend vorgeschrieben ist und keine Ausnahmen zulässt, aber auch
ohne Vorkasse und Selbstbeteiligungen oder aber der absolut freien Wahl
des Privatmediziners und Krankenhauses - in einigen Fällen weltweit
- mit Vorleistung und Selbstbehalt.
Im Vergleich zum Leistungskatalog, den man aus Deutschland kennt,
gibt es hier einige Unterschiede, die erwähnenswert sind. So tragen
spanische Privatversicherungen z. B. keine Kosten für Medikamente (es
sei denn bei Hospitalaufenthalt); es werden keine Brillen oder Prothesen
erstattet sowie keine Kuraufenthalte. Bei einigen wenigen Behandlungsmethoden
gibt es unterschiedliche Normen der Rückerstattung bei den einzelnen
Gesellschaften. Was Medikamente, Brillen etc. anbetrifft, ist zu sagen,
dass die Kosten hierzulande weitaus niedriger sind als in der ehemaligen
Heimat und in einigen Fällen die dortige Selbstbeteiligung ausmachen.
Auch die Absicherung im Dentalbereich ist nicht so umfassend wie gewohnt,
die meisten Gesellschaften bieten lediglich eine Grundversorgung an, die
den Zahnersatz nicht mit einschließt. Doch auch hier muss erwähnt
werden, dass auf Mallorca tätige Zahnmediziner andere Honorarvorstellungen
haben als in nördlichen Gefilden und vor allem die Laborkosten geringer
ausfallen. Die private medizinische Versorgung in Spanien ist im allgemeinen
als gut zu bezeichnen, auch durch die Niederlassung vieler deutscher Ärzte,
durch die gewährleistet ist, dass eventuelle Sprachprobleme gar nicht
erst auftreten.
Der Autor dieses Textes ist: Gerd Jülich,
Deutscher Versicherungskaufmann, Lluc & Jülich Correduria de Seguros
S.L., Versicherungsmakler.
Büroadresse: Cas Saboners, s/n, Complejo Maganova, Local 5, Centro
Comercial Caprabo in 07181 Palmanova-Calvia., Tel: 971 13 50 77, Fax: 971 68 11 97.
Versicherungsschutz
für Ausländer:
Wer in Deutschland einer Pflichtversicherung angehört (z.B. Barmer
Ersatzkasse, KKH, AOK, IKK ect.) hat in Spanien mit dem Berechtigungsschein
E 111, den ihm seine Heimatkasse ausstellt, Anspruch auf freie Heilfürsorge
im System der Seguridad Social.
Anders als in Deutschland existiert keine allgemeine freie Arztwahl. Der
E 111-Schein berechtigt nur zu einer Behandlung in dem zuständigen Centro de Salud. Hier wird entschieden, ob ein weiterer Spezialist
oder ein Krankenhaus aufgesucht werden muss. Hat jemand eine chronische
Krankheit, und möchte die an seinem Urlaubsort weiter behandelt wissen,
sollte er sich in Deutschland von seiner Kasse den E 112-Auslandskrankenschein
geben lassen. Damit erspart er sich Laufereien und kann sich gleich vom
äquivalenten Spezialisten behandeln lassen.
Ist jemand in Deutschland privat versichert oder hat eine Reiseversicherung,
so werden in der Regel die ärztlichen und medizinischen Leistungen
aller spanischer und deutscher Ärzte hier erstattet. Dazu muss
im ambulanten Bereich der Patient gegen Rechnung in Vorkasse gehen. Im privaten
Krankenhausbereich werden die privaten Versicherungskarten deutscher Versicherer
in der Regel akzeptiert. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keine
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In Anlehnung an das
amerikanische Gesundheitswesen ist die Preisgestaltung der medizinischen
Leistung frei. Ein allgemeinmedizinische Behandlung kostet ca. 50 Euro,
Spezialisten verlangen ca. 75 Euro. Zusätzlich werden Sonderleistungen
-apparative und operative Diagnostik - extra berechnet.
Wichtig: Deutsche gesetzliche Krankenkassen
sind nicht mehr verpflichtet privatärztliche Leistungen im Ausland
zu erstatten - bei Wohlwollen erfolgt eine Teilerstattung. Kein deutscher
Arzt auf Mallorca ist der Seguridad social angeschlossen. Alle deutsche
Ärzte praktizieren als Privatärzte.